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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen TB DESIGN GmbH („23Volt“) gegenüber einer anderen Partei („Kunde“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2. Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen 23Volt und dem Kunden sind (i) die schriftliche Einzelvereinbarung („Einzelvereinbarung“); (ii) diese AGB
(sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen ist zunächst die schriftliche Einzelvereinbarung sowie danach die AGB maßgeblich.

1.3. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Sie gelten für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.

1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn 23Volt hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

2. Leistungserbringung durch 23Volt

2.1. Der Umfang der von 23Volt zu erbringenden Leistungen wird in der Einzelvereinbarung festgelegt, die in der Regel auf einem Angebot von 23Volt basiert.

2.2. 23Volt ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

2.3. In der Regel ist im Angebot von 23Volt und/oder der Einzelvereinbarung der Projektfahrplan definiert, aus dem sich insbesondere der Umfang der Leistungen/Teilleistungen, allfällige Milestones und der beabsichtigte Zeitplan ergeben. Werden Leistungen von 23Volt nicht ausdrücklich im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung zugesagt, dann werden sie jedenfalls nicht Vertragsinhalt und sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen, selbst wenn das verwendete Template weitergehende Funktionen beinhaltet oder ermöglichen würde.

2.4. Der von 23Volt vorgeschlagene Zeitplan dient nur zur groben Orientierung der beabsichtigten Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen kann im Einzelfall davon abweichen. Der Kunde ist jedenfalls bei einer Verzögerung von nicht mehr als 14 Tagen nicht berechtigt, Ansprüche insbesondere wegen Leistungsverzugs geltend machen.

3. Abnahme der Leistungen/Teilleistungen

3.1. Bestehen die Leistungen von 23Volt in der Herstellung eines Werks (z.B. Erstellung einer Website), so wird 23Volt das Werk nach dessen Fertigstellung dem Kunden zur Abnahme anbieten.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, das von 23Volt zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

3.3. Verweigert der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert.

3.4. Mit Abnahme ist die Übergabe des Werks an den Kunden verbunden. Die Leistungsverpflichtung von 23Volt ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.

3.5. Besteht das Werk aus mehreren Teilleistungen, hat 23Volt das Recht, eine Abnahme jeder Teilleistung zu verlangen.

3.6. 23Volt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Fall von Teilabnahmen Teilrechnungen zu legen. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Teilrechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist 23Volt berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung der Teilrechnung zu verweigern. 23Volt ist überdies berechtigt, nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von zumindest weiteren 7 Tagen unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.7. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Teilrechnung gilt jedenfalls als Abnahme der betreffenden Teilleistung.

3.8. Verweigert der Kunde die Abnahme einer Teilleistung ohne sachlichen Grund, ist 23Volt berechtigt, die weitere Leistungserbringung unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk zu verweigern. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf die Aufforderung zur Abnahme einer Teilleistung binnen 14

Tagen nicht reagiert. 23Volt ist in diesem Fall nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von zumindest weiteren 14 Tagen zudem berechtigt, unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.9. Im Fall von Teilleistungen ist nach Erbringung der letzten Teilleistung eine Schlussabnahme des Gesamtwerks in sinngemäßer Anwendung von Punkt 3.1 bis 3.4 durchzuführen und die Schlussrechnung zu legen.

3.10. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung – bzw. im Fall von Teilabnahmen der Schlussrechnung – mehr als 7 Tage in Verzug, ist 23Volt berechtigt, die Website ohne weitere Warnung oder Androhung offline zu nehmen, sofern die Website von 23Volt gehostet wird. Nach vollständiger Bezahlung wird die Website wieder unverzüglich online geschaltet.

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4. Milestones

4.1. Milestones werden im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung explizit als solche bezeichnet und der Umfang eines Milestones wird genau definiert.

4.2. Der Zeitplan für die Erreichung von Milestones wird gemeinsam mit dem Kunden zu Projektbeginn festgelegt. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten zur Erreichung eines Milestones nicht einhalten, behält sich 23Volt das Recht vor die Erreichung dieses Milestone auf ein beliebiges Datum zu setzen. Sollte der Kunde einen früheren Zeitpunkt als neuen Milestone wünschen, behält

sich 23Volt das Recht vor dem Kunden etwaige dadurch verursachte Zusatzkosten zu verrechnen.

4.3. Bei Erreichung eines Milestones ist jedenfalls eine Abnahme in sinngemäßer Anwendung der Punkte 3.1 bis 3.4 durchzuführen.

4.4. Nach Abnahme eines Milestones wird 23Volt eine Teilrechnung legen, die vom Kunden zu bezahlen ist. Die Punkte 3.7 bis 3.9 sind sinngemäß anzuwenden.

4.5. Erst nach vollständiger Begleichung der Teilrechnung über den Milestone ist 23Volt zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet.

5. Einräumung von Rechten

5.1. Mit der Abnahme – oder im Fall von Teilleistungen mit der Schlussabnahme – sowie nach vollständiger Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach Maßgabe der Vereinbarung und der folgenden Bestimmungen.

5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, räumt 23Volt dem Kunden einen einen sogenannten „Gratis-Monat“ zum 12 monatigen Wartungsvertrag ein. Dieser wird zum Ende der Vertragslaufzeit gewährt. Es besteht dabei kein Anspruch auf Auszahlung.

5.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde an der Leistung bzw. dem Werk die einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung iSd § 24 Abs 1 Satz 1 UrhG, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Zurverfügungstellung gemäß § 18a UrhG).

5.4. Bei Verwendung von Templates erwirbt der Kunde Werknutzungsbewilligungen nur in dem Ausmaß, in dem 23Volt vom Lieferanten des Template zur Einräumung solcher Bewilligungen berechtigt wurde.

5.5. Im Fall der Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte ist 23Volt zur Ergreifung von Abwehrmaßnahmen berechtigt aber nicht verpflichtet, sofern die entsprechenden Rechte 23Volt zustehen. Auf Verlangen des Kunden wird 23Volt die jeweiligen Ansprüche aus der Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Kunden zur Rechtsverfolgung abtreten. Der Umfang der Nutzungsbewilligung des Kunden wird davon nicht berührt.

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5.5. Abweichend von Punkt 5.2 erwirbt der Kunde im Fall einer Individualentwicklung oder eines Individualdesign das nicht übertragbare, ausschließliche Nutzungsrecht iSd § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG, das Werk der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (Zurverfügungstellung gemäß § 18a UrhG). Dieses Nutzungsrecht besteht allerdings nur am Design (sowohl von Einzelelementen als auch einzelner Webseiten) sowie an der ganzen Website, jedenfalls nicht hingegen am zugrunde liegenden Konzept und an der zugrunde liegenden Programmierung (Source-Code). Eine Individualentwicklung oder ein Individualdesign im Sinn
dieses Punktes liegt nur vor, wenn dies im Angebot und/oder in der Einzelvereinbarung ausdrücklich als solche(s) bezeichnet ist. Eine Individualentwicklung oder ein Individualdesign liegt jedenfalls nicht bei Verwendung von Templates vor.

5.6. Eine über § 18a UrhG hinausgehende, auch nur teilweise Nutzung, insbesondere im Rahmen anderer Medien wie Abbildung in Printmedien bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit 23Volt gegen gesondertes Entgelt.

5.7. Eine Bewilligung oder ein Recht zu Bearbeitung erwirbt der Kunde nur insoweit, als auf der Website die Gestaltung von Inhalten durch den Kunden vorgesehen ist (z.B. Einstellen von Newslettern, Blogs etc). Im Übrigen hat der Kunde – soweit nichts anderes vereinbart ist – kein Recht zur Bearbeitung.

5.8. An Printdesign-Leistungen (z.B. Logos, Folder, Beschriftungen) erwirbt der Kunde – sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird – ein nicht übertragbares Nutzungsrecht iSd § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG, welches ausschließlich das Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG), das Aufführungsrecht (§ 18 UrhG) und das Zurverfügungstellungsrecht (§ 18a UrhG) umfasst. Andere Verwertungsrechte iSd §§ 14 ff UrhG, insbesondere das Recht zum Vermieten und Verleihen (§ 16a UrhG) sind jedenfalls nicht umfasst. Nicht umfasst ist ferner das Recht zur Bearbeitung. Ebenfalls nicht umfasst sind Rechte an den Source- Files. Das Nutzungsrecht gemäß diesem Punkt ist territorial auf Österreich beschränkt (mit Ausnahme des Zurverfügungstellungsrechts iSd § 18a UrhG).

5.9. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen oder -rechten umfasst jeweils nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch des Kunden. Eine Übertragung oder die Einräumung von Nutzungsrechten oder -bewilligungen an Dritte durch den Kunden oder eine sonstige Wiederverwertung ist jedenfalls ausgeschlossen, selbst wenn es sich um mit dem Kunden verbundene Unternehmen (Konzerngesellschaften) handeln sollte.

5.10. 23Volt hat das Recht, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen in der hergestellten Website eine – im Ermessen von 23Volt gestaltete – Urheberbezeichnung anzubringen. Die Urheberbezeichnung darf vom Kunden nicht eigenmächtig entfernt oder abgeändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Urheberbezeichnung zu sorgen. Erforderlichenfalls ist die Urheberbezeichnung anzubringen oder zu erneuern.

5.11. 23Volt hat das Recht, auf die für den Kunden erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung hinzuweisen, insbesondere das Projekt auf der eigenen Homepage von 23Volt und in Präsentationen zu nennen und Abbildungen (z.B. Screenshots) und Beschreibung zu veröffentlichen.

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5.12. Darüber hinaus ist 23Volt berechtigt, den Kunden in ihrer Referenzliste zu nennen.

6. Hosting

6.1. Ist das Hosting Teil der von 23Volt zu erbringenden Leistungen, wird 23Volt – sofern nichts anderes vereinbart ist – das Hosting auf dem Server eines Dritten durchführen.

6.2. Bezahlt der Kunde das Entgelt für das Hosting binnen 2 Monaten nach Rechnungslegung nicht, hat 23Volt ohne weitere Voraussetzungen das Recht zur sofortigen Kündigung des Hosting-Vertrags.

6.3. Webhosting-Verträge werden auf ein Jahr abgeschlossenen und können von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf ein weiteres Jahr.

6.4. Festgehalten wird, dass 23Volt keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internet außerhalb ihres eigenen Einflussbereiches hat. Im Falle der Erstellung von Websites werden diese von Drittanbietern gehostet, denen ausschließlich die Verantwortung der Verfügbarkeit obliegt. 23Volt lehnt jede Haftung im Hinblick auf die tatsächliche Verfügbarkeit der von 23Volt produzierten Websites ab bzw. stellt der Kunde 23Volt von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

6.5. Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, ist 23Volt berechtigt, den Zugang zu den Leistungen je nach
Erfordernis vorübergehend beschränken.

6.6. 23Volt übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindungen (einschließlich Virenschäden) erwachsen können.

7. Domains

7.1. Wird die für einen Kunden registrierte Domain über 23Volt verrechnet und bezahlt der Kunde das Entgelt für die Domain binnen 2 Monaten nach Rechnungslegung nicht, hat 23Volt ohne weitere Voraussetzungen das Recht zur Kündigung der Kundendomain. 23Volt wird vom Kunden zum Ausspruch der Kündigung ausdrücklich bevollmächtigt. Der Kunde wird 23Volt sämtliche daraus resultierende Aufwendungen und Schäden vollständig ersetzen.

7.2. Das Recht zur Kündigung der Kundendomain gemäß Punkt 7.1 gilt auch dann, wenn 23Volt nicht als Domaininhaber eingetragen ist, sondern bei der Domain nur als Tech-C oder Admin-C eingetragen ist.

7.3. 23Volt ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Domain (etwa in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) zu prüfen. Der Kunde hält 23Volt diesbezüglich vollständig schad- und klaglos.

7.4. Der Kunde ist berechtigt, die Domain zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf ein weiteres Jahr.

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8. Sonstige Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde wird alle für die Leistungserbringung durch 23Volt notwendigen Informationen erteilen und Unterlagen übergeben.

8.2. Auch sonst wird der Kunde die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung leisten.

8.3. Dies gilt im Falle der Erstellung einer Website insbesondere für die einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen etc).

8.4. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten hat 23Volt nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs ein Rücktrittsrecht gemäß § 1168 Abs 2 ABGB. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist ausgeschlossen.

8.5. Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte alleine verantwortlich. Der Kunde hält 23Volt für alle Ansprüche Dritter insbesondere aus der Verletzung von
Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten vollständig schad- und klaglos. 23Volt ist nicht verpflichtet, die Inhalte diesbezüglich zu untersuchen.

8.6. Hält 23Volt die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für bedenklich, insbesondere weil der Verdacht auf die Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten besteht oder wegen Verdachts auf sonstige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, hat 23Volt das Recht, diese Inhalte nicht einzubinden und das Werk im Übrigen vereinbarungsgemäß zu erbringen. 23Volt hat nach freier Wahl auch das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall ist

23Volt berechtigt, die anteilige Vergütung der bisher geleisteten Arbeiten zu verlangen.

8.7. Im Übrigen hält der Kunde 23Volt von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen schad- und klaglos, die aus einer Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entstehen, insbesondere aber nicht ausschließlich durch die in Verkehr gebrachten Daten, aus Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung, hinsichtlich medienrechtlicher Ansprüche oder Delikte, Verfahren nach dem UrhG, MSchG, UWG oder nach den Tatbeständen der Ehrenbeleidung oder Kreditschädigung.

8.8. Der Kunde wird für die gesamte festgelegte Projektdauer einen mit der Sachlage vertrauten und bevollmächtigten Ansprechpartner für 23Volt benennen, der im Fall von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den Kunden erteilen kann.

9. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen

9.1. Soweit der Kunde nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Inhalte oder die Anbindung weiterer Tools etc. wünscht, die in Abänderung der vereinbarten Leistungen, oder nach geleisteter Teilabnahme erfolgen, muss dies gesondert und schriftlich vereinbart werden. Der damit verbundene Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

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10. Entgelt

10.1. 23Volt steht für ihre Leistungen das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.

10.2. 23Volt ist berechtigt, Preiserhöhungen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung für zugekaufte Leistungen, insbesondere für Domains oder Templates, an den Kunden weiterzugeben. 23Volt wird den Kunden nach Tunlichkeit auf die Preiserhöhung im Vorhinein hinweisen. Der Kunde kann daraufhin binnen 7 Tagen vom Vertrag mit schriftlicher Erklärung zurücktreten und hat diesfalls die bisher erbrachten Leistungen anteilig entsprechend des vereinbarten Entgelts abzugelten. Erklärt der Kunde nicht binnen 7 Tagen schriftlich den Rücktritt, dann gilt die Preiserhöhung ausdrücklich als akzeptiert.

10.3. Basiert das vereinbarte Entgelt auf einer im Angebot von 23Volt genannten Summe, so ist das Angebot als Kostenvoranschlag ohne Gewähr anzusehen. Im Fall eines Mehraufwands wird 23Volt den Kunden rechtzeitig von einer Kostenüberschreitung informieren und die Zustimmung des Kunden einholen. Erteilt der Kunde die Zustimmung zur Kostenüberschreitung binnen 14 Tagen nicht, ist 23Volt dennoch zur Verrechnung des unvermeidlichen Mehraufwands berechtigt, wenn dieser nicht von 23Volt verursacht wurde.

10.4. 23Volt behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe (üblicherweise 50% des gesamten Auftragsvolumens) in Rechnung zu stellen. 23Volt ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bevor die Anzahlung zur Gänze geleistet wurde.

10.5. Alle im Zuge der Leistungserbringung anfallenden Aufwendungen, Barauslagen etc iSd § 1014 ABGB sind zusätzlich zum Entgelt vom Kunden zu tragen.

10.6. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Honorar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

10.7. Der Kunde verzichtet auf eine Aufrechnung.

11. Zahlung

11.1. Das Entgelt ist nach Rechnungslegung binnen 7 Tagen zur Zahlung fällig.

11.2. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

11.3. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden.

12. Gefahrtragung

12.1. Unterbleibt die Ausführung des Werkes endgültig durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen, so wird das vereinbarte Entgelt zur Gänze fällig. Nebenkosten sind in der angefallenen Höhe vollständig zu ersetzen.

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12.2. 23Volt muss sich nicht anrechnen lassen, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

12.3. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

13. Gewährleistung

13.1. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, längstens binnen einer Woche schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).

13.2. Die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge an 23Volt trägt der Kunde.

13.3. Im Fall der Verletzung der Rügeobliegenheit gemäß Punkt 13.1 verliert der Kunde auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen des § 377 Abs 5 UGB.

13.4. Mängel sind nach Wahl von 23Volt durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß § 933a ABGB.

13.5. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen (§ 1168a ABGB).

13.6. Gewährleistungsansprüche im Bezug auf von 23Volt verwendete Open-Source- Software sind jedenfalls ausgeschlossen. Insbesondere ist 23Volt für Einschränkungen, welche an der eingesetzten Open-Source-Software liegen, nicht verantwortlich und 23Volt ist auch nicht verpflichtet, Lösungen für solche Einschränkungen anzubieten oder umzusetzen.

13.7. Soweit der Kunde oder dem Kunden zuzurechnende Dritte nach Abnahme Eingriffe in das Werk vornehmen oder Veränderungen durchführen, verliert der Kunde jegliche Gewährleistungsansprüche.

13.8. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunk vorhanden war.

13.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

14. Haftung und Haftungsausschluss

14.1. Die Haftung von 23Volt für leichte Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ist ausgeschlossen.

14.2. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde.

14.3. 23Volt haftet nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, (iii) Folgeschäden, mit der Ausnahme von Personenschäden, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

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14.4. Schadenersatzansprüche im Bezug auf von 23Volt verwendete Open-Source- Software sind jedenfalls ausgeschlossen. Hinsichtlich Einschränkungen, die an der eingesetzten Open-Source-Software liegen, gilt Punkt 13.6.

14.5. 23Volt haftet insbesondere nicht für Schäden und entgangenen Gewinn bei Online-Shops, wenn der Schaden auf die von 23Volt eingesetzte Open-Source- Software zurückzuführen ist.

14.6. Die Ersatzpflicht von 23Volt ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Auftragssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig.

14.7. Eine Haftung von 23Volt für vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist ausgeschlossen.

14.8. 23Volt haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

14.9. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

14.10. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.

15. Datenschutz

15.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass 23Volt die ihr bekanntgegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

15.2. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer).

15.3. 23Volt ist zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, Email, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt. Diese Zustimmung kann hinsichtlich Werbezwecken jederzeit widerrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Klagenfurt, vereinbart.

16.2. Die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

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16.3. Erklärungen von 23Volt gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.

16.4. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

16.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

16.6. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.7. Rechte aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 23Volt übertragen werden.

16.8. Die Vertragssprache ist deutsch

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