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Impressumspflicht bei privaten Internetseiten

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Bei der Impressums-Pflicht sind sich viele Webseiten-Betreiber einig: Ein Impressum benötigen nur geschäftlich genutzte Internetseiten. Diese falsche Annahme kann einem sehr teuer zu stehen kommen, denn auch eine privat genutzte Webseite benötigt ein Impressum. Doch welche Anforderungen werden in diesem Fall an das Impressum gestellt? Und was sollte noch beachtet werden?



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Eins vorweg: Wer die Impressums-Pflicht nicht beachtet, der kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch kleine Verstöße werden bereits abgemahnt. Zunächst sollte man sich mit der Frage auseinandersetzen, wofür ein Impressum überhaupt notwendig ist und warum die Ansprüche daran je nach Art der Webseite so enorm variieren. Die Hauptaufgabe von einem Impressum besteht darin, den Nutzer darüber zu informieren, mit wem er es zu tun hat. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kann sich der Webseitenbetreiber so nicht hinter der Anonymität seiner Internetpräsenz verstecken.



Wann spricht man von einer privaten Internetseite?


Jede Webseite benötigt ein Impressum. Die Ansprüche an das Impressum variieren, umso wichtiger ist es, sich zunächst die Frage zu beantworten: Wann ist eine Internetseite rein privat? Ausgenommen von dieser Pflicht sind Webseiten, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen. Zudem dürfen diese Seiten nicht geschäftsmäßig betrieben werden. Die Frage nach einer rein privaten Webseite kann nur sehr schwer, klar definiert beantwortet werden. Auch wenn ein Blogbetreiber lediglich über seine Haustiere oder Hobbys berichtet, reicht schon die Platzierung eines Werbebanners aus, um als geschäftlich betriebene Webseite zu gelten. Falls Du eine Internetseite oder einen Blog betreibst, bei dem Du nicht sicher bist, wie das Impressum aussehen muss, kannst Du unsere Agentur gerne kontaktieren.
Das Minimum eines Impressums besteht aus Name und Anschrift des Webseitenbetreibers. Geregelt wird der Inhalt vom Rundfunkstaatsvertrag und vom Telemediengesetz. Bei geschäftlichen Webseiten ist die Angabepflicht schon etwas umfangreicher. Sie beinhaltet Name der Firma oder des Geschäftsführers, E-Mail-Adresse bis hin zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

Allgemeine Regelungen für das Impressum
Allgemein muss ein Impressum unmittelbar erreichbar, leicht zu erkennen und stets verfügbar sein. Das Impressum muss auf einem Internetauftritt so platziert werden, dass von keiner Unterseite mehr als zwei Klicks bis dahin benötigt werden. Ein Impressum sollte auch als Impressum bezeichnet werden und nicht mit einem anderen Namen versehen werden. Benötigen Sie noch weitere Informationen und Unterstützung zu dieser Thematik und anderen Internet-Themen, dann stehen wir die Agentur für Webdesign Dir gerne zur Verfügung.

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